Was bedeutet Eigenheimrente?

Bislang wurden staatliche Zulagen nur für Riester-Rentenversicherungen, Riester-Fondssparpläne und Banksparpläne gewährt. Mit dem Eigenheimrentengesetz wird nun selbst genutztes Wohneigentum als Altersvorsorge ebenso staatlich gefördert. Die Eigenheimrente wird auch als Wohn-Riester bezeichnet.

Weitere Artikel