Was bedeutet Eigenheimrente?
Bislang wurden staatliche Zulagen nur für Riester-Rentenversicherungen, Riester-Fondssparpläne und Banksparpläne gewährt. Mit dem Eigenheimrentengesetz wird nun
selbst genutztes Wohneigentum als Altersvorsorge ebenso staatlich gefördert. Die Eigenheimrente wird auch als Wohn-Riester bezeichnet.
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