Welchen Krankentagegeld-Anspruch haben Selbständige nach Einführung des Gesundheitsfonds?

Für freiwillig versicherte Selbständige besteht seit 2009 keine Schutz für das Krankentagegeld in der gesetzlichen Krankenversicherung. Sie müssen einen Wahltarif abschließen, wenn sie diese Leistungen abgesichert haben wollen. Daher zahlen freiwillig versicherte Selbständige grundsätzlich den einheitlichen ermäßigten Beitragssatz. Selbständige können diesen Tarif alternativ auch bei einer privaten Krankenversicherung absichern.