Steueränderungen 2009

Was auf Bürger und Unternehmen zukommt!

Bereits im Jahr 2008 sollten sich die Bürger, ob Arbeitnehmer oder Unternehmer, wieder auf die Steueränderungen für das Jahr 2009 einstellen. Die Bundesregierung legt dazu jedes Jahr das Jahressteuergesetz für das kommende Jahr mit Änderungen und Neuerungen vor.

Die wichtigsten Änderungen, welche fast jeden Bürger betreffen, liegen für das Jahr 2009 vor allem in der Einführung der Abgeltungssteuer, in der Änderung der Kraftfahrzeugsteuer (Kfz-Steuer) und der neuen Möglichkeit der Lohnsteuerklassenwahl für Ehepaare.

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Abgeltungssteuer betrifft Kapitalanleger

Eine wichtige Änderung in der Steuer für das Jahr 2009 bringt die Abgeltungssteuer. Diese Abgeltungssteuer betrifft alle Einkünfte aus Kapitalvermögen. Durch die Einführung der Abgeltungssteuer entfällt die Regelung zur Zinsabschlagssteuer und zur Kapitalertragssteuer.

Durch die Abgeltungssteuer werden zukünftig einheitlich 25% bei privaten Veräußerungsgeschäften bei Wertpapieren an Steuern auf Zinsen, Dividenden und Gewinne fällig. Zu diesen 25% kommen noch der Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls die Kirchensteuer hinzu. So liegt man bei einer Abgabe von ungefähr 28% an die Finanzverwaltung.

Die Abgeltungssteuer betrifft nicht solche Wertpapiere, welche vor dem 01.01.2009 gekauft wurden. Wenn zwischen dem Ankauf und dem Verkauf dieser Wertpapiere mehr als ein Jahr liegt, bleiben die Veräußerungsgewinne steuerfrei.

Die bisher geltende Spekulationssteuer wird durch in Kraft setzen der Abgeltungssteuer hinfällig. Hierdurch wird es unwichtig, wie lange ein Fonds, eine Aktie oder ein anderes Wertpapier gehalten wurde. Die bisherige einjährige Spekulationsfrist entfällt. Der anfallende Steuerabzug erfolgt direkt durch die Depotführende Bank und wird von dort aus an die Finanzverwaltung abgeführt. Somit entfällt die Angabe der Kapitaleinkünfte in der Einkommenssteuererklärung.

Der bisher gültige Sparerfreibetrag und der Werbungskostenpauschbetrag entfallen zu Gunsten des Sparerpauschbetrages. Diese liegt in einer Höhe von 801 Euro.

Auch sind tatsächlich entstandene beispielsweise Depotkosten nicht mehr zum Abzug berechtigt. Verlustrechnungen bis zum 31.12.2008 dürfen noch bis zum Jahr 2013 mit Zins- und Dividendeneinkünften verrechnet werden.

Auch Lebensversicherungen und Rentenversicherungen gelten als Kapitalanlage und müssen nach der Abgeltungssteuer versteuert werden. Bei einer Einzahlung und Laufzeit über 12 Jahre hinaus und wenn der Versicherte mindestens 60 Jahre alt ist, wenn die Auszahlung greift, fallen die Steuern hier um die Hälfte, also auf 12,5%.

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