Stationäre Pflege

Für Leistungen bei stationärer Pflegebedürftigkeit stehen monatlich bis zu 1.432 Euro zur Verfügung. Derzeit gelten in Abhängigkeit von Pflegestufen Leistungsobergrenzen für stationäre Pflege:

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Pflegestufe 1: 1.023 € monatlich
Pflegestufe 2: 1.279 € monatlich
Pflegestufe 3: 1.432 € monatlich

Die Lebenshaltungskosten für Unterbringung und Verpflegung, die auch zu Hause anfallen, muss der Pflegebedürftige selbst zahlen. Wie bei der ambulanten Pflege können in außergewöhnlichen Ausnahmefällen auch höhere Kosten übernommen werden, insgesamt aber nicht mehr als 1.688 Euro monatlich.

Die Leistungen bei stationärer Pflegebedürftigkeit werden nur gewährt, wenn häusliche oder teilstationäre Pflege im jeweiligen Einzelfall nicht möglich ist. Entscheidet sich der Pflegebedürftige trotzdem für die Heimunterbringung, dann erhält er nur diejenigen Leistungen, die bei einer ambulanten Pflege gewährt werden würden.

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