Häusliche Pflege
Erstattet werden alle für die Pflege notwendigen Hilfsmittel und technischen Hilfen. Die technischen Hilfsmittel, z.B. Rollstühle, werden möglichst leihweise zur Verfügung gestellt. Sind keine Leihgeräte vorhanden, muss der Versicherte 10 Prozent der Anschaffungskosten selbst bezahlen, maximal aber 25 Euro. Zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel werden bis zu 31 Euro je Kalendermonat erstattet.
Wenn es die häuslichen Umstände erfordern, kann auch die Pflege in einer Einrichtung der Tages- oder Nachtpflege (teilstationäre Pflege) bezahlt werden. Hierfür werden für die Pflegestufe 1 maximal 384 Euro, für die Pflegestufe 2 maximal 921 Euro und für die Pflegestufe 3 maximal 1.432 Euro monatlich übernommen.
Die Kosten für die Unterkunft und die Verpflegung muss der Versicherte – wie bei der häuslichen Pflege auch – selbst tragen. Zusammen mit der Kostenerstattung für die häusliche Pflegehilfe können monatlich nicht mehr als 1.432 Euro erstattet werden.
Außerdem können Zuschüsse zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes z.B. für den Einbau einer behindertengerechten Badewanne unter Berücksichtigung eines angemessenen Eigenanteils bezahlt werden, wenn dadurch der Pflegebedürftige weiterhin in seiner bisherigen Wohnung bleiben kann. Die Zuschüsse dürfen 2.557 Euro je Maßnahme nicht überschreiten.
Für Pflegepersonen, also z.B. für Angehörige von Pflegebedürftigen, werden Schulungskurse angeboten und die hierfür entstehenden Kosten übernommen.
Ehrenamtliche Pflegepersonen, die regelmäßig nicht mehr als 30 Stunden wöchentlich erwerbstätig sind und wenigstens durchschnittlich zwei Stunden täglich pflegen, sind in den Schutz der gesetzlichen Renten- und Unfallversicherung einbezogen. Für die Rentenversicherung zahlt die PKV je nach Pflegestufe und Umfang der Pflegetätigkeit Beiträge.
Pflegebedürftige mit erheblichem allgemeinen Betreuungsbedarf erhalten seit dem 1. Januar 2002 zusätzlich 460 Euro pro Jahr, die zweckgebunden für Leistungen der Tages- und Nachtpflege, der Kurzzeitpflege und andere zugelassene Betreuungsangebote zur Verfügung stehen.
Beamte erhalten alle genannten Leistungen entsprechend ihrem Beihilfeanspruch anteilig. Auch die Beihilfestellen beteiligen sich an den Rentenversicherungsbeiträgen.
Inhalt
- Seite 1: Private Pflegeversicherung
- Seite 2: Beitrag der Pflegeversicherung
- Seite 3: Höchstbeitrag der Pflegeversicherung
- Seite 4: Wechselmöglichkeiten in der Pflege
- Seite 5: Studenten, Rentner, Schüler
- Seite 6: Pflegestufen in der Pflegeversicherung
- Seite 7: Ambulante Pflege
- Seite 8: Häusliche Pflege
- Seite 9: Stationäre Pflege