Pflegeversicherung für Studenten und Rentner

Für Schüler und Studenten, die verpflichtet sind, bei einem privaten Versicherungsunternehmen eine Pflegeversicherung zu unterhalten und die nicht beitragsfrei bei ihren Eltern oder einem Elternteil mitversichert sind und außerdem BAföG erhalten, gibt es vom Amt für Ausbildungsförderung einen monatlichen Zuschuss zur Pflegepflichtversicherung von 8 Euro.

Rentner erhalten seit dem 1. April 2004 von der Rentenversicherung keinen Zuschuss mehr zum Beitrag.

Im Bundesland Sachsen tragen überwiegend die Versicherten den Beitrag zur Pflegeversicherung (und zwar in Höhe von 1,35 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze), da hier die für erforderlich gehaltene Streichung eines Feiertages zum Ausgleich der zusätzlichen Belastungen für die Arbeitgeber nicht erfolgt ist.

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