Gibt das Finanzamt etwas dazu, wenn ich meinen Kindern eine besondere Schulbildung ermögliche?

Schulbildung und Steuern

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Wir alle wollen für unsere Kinder nur das Allerbeste. In Zeiten der Pisa-Studie und steigender Gewalt an den Schulen denken viele darüber nach, ob der Besuch einer Privatschule nicht vielleicht sein Geld wert ist. Auch der Fiskus hat die besondere Stellung solcher Institutionen erkannt. Deshalb gewährt er Ihnen 30 % des Schulgeldes als Sonderausgaben.

Es muss sich jedoch um eine staatlich genehmigte oder eine nach dem jeweiligen Landesrecht erlaubte Ersatzschule handeln. Sie sollten sich also zunächst bei der Schule erkundigen, ob eine steuerliche Entlastung möglich ist. Die kann dann übrigens auch schon als steuerermäßigender Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte eingetragen werden. 30 % des gesamten Schulgeldes wäre aber dann doch zu schön, um wahr zu sein, deshalb setzt das Finanzamt seinen Rotstift bei den Kosten für die Unterbringung, für die Verpflegung und die Betreuung an.

Quelle: § 10 Abs. 1 Nr. 9 EStG


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