Ich bin nebenberuflich bei einer gemeinnützigen Hilfsorganisation tätig. Wieviel Steuern muss ich für meine Aufwandsvergütung zahlen?
Hilfsorganisation und Steuern
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Weil Sie im Zusammenhang mit den Fahrten behinderte Menschen betreuen, bleiben von Ihrer Vergütung bis zu 2.100 Euro jährlich steuerfrei. Sind Sie nicht nur als Betreuer sondern auch als Fahrer tätig, erkennt das Finanzamt pauschal nur 50 % der Tätigkeit als steuerbegünstigt an, das heißt bis zu 50 % der Aufwandsvergütung, maximal 2.100 Euro sind steuerfrei. Der Gesetzgeber hat gerade mit dem Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements rückwirkend ab dem 01.01.2007 den Höchstbetrag von 1.848 Euro auf 2.100 Euro angehoben.
Quelle: § 3 Nr. 26 EStG
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