Ein Bekannter hat mich angesprochen, ob ich Tankquittungen oder andere Kaufbelege hätte, die ich ihm geben könnte.

Tankquittungen

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Ihrem Bekannten geht es offenbar um Rechnungsbelege, für die er einen Werbungskosten- bzw. einen Betriebsausgabenabzug beantragen möchte. Die von Ihnen erhaltene Rechnung führt bei ihm zu einer Steuerminderung. Abgesehen davon, dass Ihr Bekannter durch die Verwendung fremder Belege Steuerhinterziehung begeht, droht auch Ihnen eine Geldbuße. Sie können sich nicht wie bisher darauf berufen, dass Sie für die Verwendung der Belege durch Dritte nicht zur Verantwortung gezogen werden dürfen, denn nach einer gesetzlichen Änderung stellt eine bewusste Weitergabe von Belegen eine Ordnungswidrigkeit dar, wenn dadurch Steuervorteile erlangt werden können.

Im Extremfall drohen Ihnen bis zu 5.000 Euro Geldbuße. Mit dieser Maßnahme hatte der Gesetzgeber die sog. Belegverkäufer in Internetauktionshäusern im Blick, deren Anzahl in den vergangenen Jahren erheblich zugenommen hat. Jetzt wird es wohl kaum noch Rechnungen zu ersteigern geben.

Quelle: § 379 Abs. 1 und 4 AO


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