Ich habe meinen Steuerbescheid für 2006 bekommen. Da sind viele Punkte "vorläufig". Was heißt das für mich?

Vorläufiger Steuerbescheid

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Viele steuerliche Fragen sind so umstritten, dass das Finanzamt sie zurzeit einfach noch nicht endgültig entscheiden kann. Das Bundesverfassungsgericht überprüft aktuell sogar ein ganzes Gesetz auf seine Verfassungsmäßigkeit. Hält es das Gesetz letztlich für verfassungswidrig, ist z. B. der vom Finanzamt zunächst auf 920 Euro gekürzte Arbeitnehmer-Pauschbetrag bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbet falsch und der Bescheid wird automatisch geändert. Also: Man sollte hier überprüfen, ob der Bescheid entsprechende Vermerke enthält, damit er später auch zu Ihren Gunsten geändert werden kann. Erhält Ihr Steuerbescheid keine Vermerke, dann legen Sie bitte Einspruch ein.

Quelle: § 165 AO und Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen, zuletzt vom 08.10.2007, BStBl 2007 I S. 723


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