Für welche Zeiträume bekomme ich Kindergeld, wenn mein Sohn zum Wehrdienst muss?

Wehrdienst und Kindergeld

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Kindergeld wird für eine Übergangszeit von höchstens vier Monaten bis zum Beginn des gesetzlichen Wehrdienstes gezahlt. Dies gilt nicht nur, wenn die Ausbildung durch den Wehrdienst unterbrochen wurde, z.B. zwischen Abitur und Studium, sondern auch, wenn die Ausbildung vor dem Wehrdienst abgeschlossen wurde. Endet die Ausbildungszeit z.B. im Juli eines Jahres, bekommen Sie weiterhin Kindergeld, wenn Ihr Kind ab Oktober seinen Wehrdienst ableistet.

Quelle: § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2, Urteil des Bundesfinanzhofs vom 25.01.2007 III R 23/06


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