Ich habe keine „feste“ Arbeitsstelle. Wie sieht es mit meinen Fahrtkosten aus?

Bauarbeiter und Steuern

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Arbeitnehmer, die für dieselbe Firma in ständigem Wechsel an immer wieder neuen Orten arbeiten und nicht zwischendurch regelmäßig an ein und dieselbe feste Arbeitsstätte zurückkehren, verfügen über „ständig wechselnde Einsatzstellen“. Typische Berufe hierfür sind zum Beispiel Bauarbeiter, Montagearbeiter, Leiharbeiter, Kundendienstmitarbeiter und Springer für Filialbetriebe.

Wird Ihr Beruf in die Sparte der Einsatzwechseltätigkeit eingeordnet, dann wirkt sich das günstig auf Ihre Fahrtkosten aus. In diesem Fall können Sie nämlich Ihre gesamten Fahrtkosten mit jeweils 30 Cent pro gefahrenen Kilometer absetzen, nach einem Urteil des Finanzgerichts Hamburg auch die Fahrten in der Nahzone bis 30 Kilometer.

Quelle: Urteil des Finanzgerichts Hamburg vom 9.8.2007 1 K 25/07, Revision beim Bundesfinanzhof, Az. VI R 47/07


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