Können auch Aufwendungen für den Führerschein Werbungskosten sein?
Führerschein und Steuern
Dafür ist erforderlich, dass Ihnen der Arbeitgeber den Erwerb des Führerscheins nahe legt und Sie bei einem Nichterwerb Nachteile in Ihrem beruflichen Fortkommen zu befürchten haben. Dies gilt insbesondere für ältere Arbeitnehmer, die selbst keinen eigenen PKW besitzen.
Ebenfalls gute Karten haben Bauhandwerker, die den Führerschein der Klasse II machen, wenn sie bisher schon häufig für die Firma die kleinen Lkws gefahren sind. Allerdings müssen wir darauf hinweisen, dass das Finanzamt hier wohl Schwierigkeiten machen wird, weil es sich auf eine anders lautende Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs stützt. Letztlich kommt es natürlich immer auf Ihren ganz speziellen Einzelfall an.
Bessere Karten haben Sie immer dann, wenn der Arbeitgeber die Führerscheinkosten übernimmt und damit die betriebliche Veranlassung dokumentiert. Die vom Arbeitgeber übernommenen Kosten sind dann für Sie in voller Höhe steuerfrei.
Quelle: § 9 Abs. 1 Satz 1 EStG