Das Finanzamt erkennt bei der Ermittlung der Entfernungspauschale meine Umwege nicht an und setzt nur die kürzeste Verbindung an?
Entfernungspauschale und Umwegfahrten
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Dabei kommt es auf die Höhe der Zeitersparnis durch die Umwegstrecke nicht an. Lassen Sie sich also nicht vom Finanzamt vorhalten, die Zeitersparnis durch einen Umweg betrage nicht mehr als eine Stunde täglich. Die Umwegstrecken haben auch noch den Vorteil, dass Sie der Streichung der Entfernungspauschale für die ersten 20 Kilometer ab 2007 ein Schnippchen schlagen können.
Quelle: § 9 Abs. 2 Satz 2 EStG; Urteil des FG Düsseldorf vom 23.03.2007 1 K 3285/06 E
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