Ich habe mich von meinem Mann getrennt. Was muss nun bei Abgabe der Einkommensteuererklärung beachtet werden?

Trennung und die Einkommensteuererklärung

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Im Jahr der Trennung kann man sich noch mit seinem Partner zusammenveranlagen lassen. Aber: Solange der Steuerbescheid noch "offen" ist, also entweder die einmonatige Einspruchsfrist noch nicht abgelaufen ist oder der Steuerbescheid unter dem Vorbehalt der jederzeitigen Nachprüfung erlassen wurde, können Sie erneut wählen, da in bestimmten Fällen eine getrennte Veranlagung durchaus günstiger sein kann. Hinweis: Wenn der Bescheid irgendwann später wegen anderer Gründe mal geändert werden sollte, kann die Wahl ebenfalls erneut getroffen werden.

Quelle: §§ 26, 26a und 26b EStG sowie Urteil des Bundesfinanzhofs vom 03.03.05 III R 22/02, BStBl 2005 Teil II S. 690


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