Ich will meinen Job kündigen und mich in einer anderen Stadt selbständig machen. Kann ich auch Umzugskosten ansetzen?

Selbständige und Umzugskosten

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Wenn Sie als Arbeitnehmer Ihre Tätigkeit aufgeben, um an einem anderen Ort eine selbständige Tätigkeit aufzunehmen, sind die Kosten für den Umzug an den anderen Ort als Betriebsausgaben abzugsfähig.

Quelle: § 4 Abs. 4 EStG; Urteil des Bundesfinanzhofs vom 01.03.1972 IV R 166/69, BStBl 1972 II S. 458 und vom 28.04.1988 IV R 42/86, BStBl 1988 II S. 777


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