Ist eine Lebensversicherung eigentlich noch immer eine steuerlich attraktive Kapitalanlage?
Lebensversicherung und Steuern
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Viele von uns haben die Lebensversicherung immer als attraktive Kapitalanlage betrachtet, unter anderem deshalb, weil die erzielten Zinseinnahmen nicht steuerpflichtig sind. Diese Zeiten sind aber endgültig vorbei: Neu abgeschlossene Kapitallebensversicherungen führen bei Auszahlung zu 50 % steuerpflichtigen Kapitaleinnahmen!
Etwas Gutes hat das ganze aber doch: Sie können die Versicherung nun ungeniert zur Sicherung für ein Darlehen einsetzen, was bisher zur vollen Steuerschädlichkeit geführt hat. Die unverständlichen Bestimmungen für diese „Policendarlehen“ sind zusammen mit dem Steuerprivileg für Lebensversicherungen beerdigt worden.
Quelle: § 10 Abs. 1 Nr. 2 EStG
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