Gibt es ab dem Jahr 2007 für ein studierendes Kind kein Kindergeld mehr, wenn es bereits 25 Jahre alt ist?
Studium und Kindergeld
Der Gesetzgeber hat zwar ab dem Jahr 2007 die Altersgrenze für den Kindergeldbezug und die Gewährung von Freibeträgen für Kinder bis zum 25. Geburtstag eingeschränkt (bisher bis zum 27. Lebensjahr). Es gibt aber eine Übergangsregelung für ältere Kinder.
War das Kind in 2006 bereits 24 Jahre alt (Geburtsjahr 1982) ist es weiter zu berücksichtigen, solange es noch nicht das 26. Lebensjahr vollendet hat. War das Kind in 2006 bereits 25 oder 26 Jahre alt (Geburtsjahre 1980 und 1981) gilt weiterhin die bisherige Altersgrenze von 27 Jahren.
Quelle: § 32 Abs. 4, § 63 Abs. 1, § 52 Abs. 40 EStG (Übergangsregelung) i. d. Fassung des Steueränderungsgesetzes 2007 vom 19.07.2006, BStBl 2006 I S. 432