Ich ziehe ohne beruflichen Anlass in eine neue Wohnung um. Gibt es eine Möglichkeit, die Kosten für die Umzugsfirma steuerlich geltend zu machen?

Umzugsfirma und Steuern

Die von einem Umzugsunternehmen durchgeführten Umzüge für Privatpersonen gehören zu den haushaltsnahen Dienstleistungen. Für diese Aufwendungen wird eine Steuerermäßigung von 20 % der Umzugskosten bis zu 3.000 Euro gewährt. Die Steuerermäßigung beträgt daher höchstens 600 Euro. Wichtig ist, dass die Umzugsfirma eine Rechnung ausstellt und diese nicht bar bezahlt wird, sondern per Überweisung oder EC-Cash.

Quelle: § 35a Abs. 2 EStG


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