Kann man Aufwendungen für Skilehrgänge als Werbungskosten geltend machen?
Skilehrgang
Das kommt darauf an! Zumindest ein Gymnasialsportlehrer, der die Arbeitsgemeinschaft "Wintersport" an seiner Schule leitet und Klassenfahrten mit entsprechenden Inhalten organisiert und betreut, kommt jetzt in den Genuss des vom Bundesfinanzhof zugebilligten Werbungskostenabzugs. Er kann die Kosten für einen Lehrerfortbildungskurs "Snowboardfahren im Schulsport" in Österreich - inklusive Reisekosten - steuermindernd geltend machen.
Denn: Aufwendungen für eine Bildungsmaßnahme können als Werbungskosten berücksichtigt werden, sofern sie beruflich veranlasst sind. Die Aufwendungen müssen in einem objektiven Zusammenhang mit dem Beruf stehen und subjektiv zur Förderung des Berufs getätigt werden. Ob diese Voraussetzungen vorliegen, kann nur durch die Würdigung der Gesamtumstände des jeweiligen Einzelfalls überprüft werden, sodass man durch eine ablehnende Entscheidung des Finanzamts regelmäßig in ein Klageverfahren manövriert wird. Im Urteilsfall jedenfalls lagen die geforderten Voraussetzungen vor.
Quelle: § 9 Abs. 1 Satz 1 und § 12 Nr. 1 Satz 2 EStG; Urteile des Bundesfinanzhofs vom 22.06.2006 VI R 61/02, BStBl 2006 II S. 782 und vom 26.08.1988 VI R 175/85 BStBl 1989 II S . 91