Lohnt sich der Abschluss von Versicherungen eigentlich immer noch?
Versicherungen und Steuern
Sie haben sicherlich schon einmal vom Alterseinkünftegesetz gehört. Damit wurden seit dem 01.01.2005 nicht nur die Karten für die Rentner neu gemischt, sondern auch die Abzugsmöglichkeiten für die Aufwendungen zur gesetzlichen Rentenversicherung verändert. Für die sonstigen Versicherungen wie Kranken-, Unfall-, Arbeitslosen-, Pflege- und Haftpflichtversicherung heißt das: Wir müssen den Gürtel enger schnallen!
An dieser Stelle müsste nun eigentlich ein verwirrendes Berechnungsschema folgen, das zeigt, wer wann noch wie viel absetzen kann. Doch das sparen wir uns, denn für „normale“ Durchschnittsverdiener oder sogar „Besserverdienende“ im Angestelltenverhältnis kann alles auf einen einfachen Nenner gebracht werden: Die neuen Höchstbeträge für die sonstigen Versicherungen werden schon mit den Pflichtbeiträgen bzw. den freiwilligen Beiträgen zur Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung erreicht.
Schließen Sie zusätzlich eine Unfall- oder Haftpflichtversicherung ab, bleiben die Ausgaben bereits unberücksichtigt. Besonders gravierend ist, dass sowohl ihre bestehenden Lebensversicherungen als auch neu abgeschlossene Kapitallebensversicherungen generell vom Abzug ausgenommen sind. Kapitallebensversicherungen taugen also bestenfalls noch für eine - sowieso nicht gerade üppige - Verzinsung. Lassen Sie sich von Ihrem Versicherungsvertreter also nicht „schönrechnen“, was nicht mehr schön ist.
Quelle: § 10 Abs. 1 bis 4 EStG