Gibt es bei der gesetzlich festgelegten Kindergeldhöhe überhaupt Möglichkeiten zu sparen?

Kindergeldhöhe

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Das Kindergeld, das für das erste bis dritte Kind jeweils 154 Euro und für das vierte und jedes weitere Kind 179 Euro beträgt, wird Ihnen unabhängig davon wie hoch Ihr Einkommen ist ungekürzt ausgezahlt. Beim Kinderfreibetrag besteht die Möglichkeit, Ansprüche auf die Großeltern zu übertragen, wenn das Kind in deren Haushalt lebt. Diese Variante können Sie auch für das Kindergeld beanspruchen.

Stellen Sie sich also Folgendes vor: Sie leben noch im Haushalt Ihrer Eltern und sind Teil einer Großfamilie. Dann bekommen Sie für Ihr Kind zwar Kindergeld, aber eben nur 154 Euro im Monat. Wenn Ihre Eltern aber selbst noch drei Kinder haben sollten, die minderjährig oder in Berufsausbildung sind, dann sollten Sie Ihren Kindergeldanspruch auf sie übertragen. Der „Enkel“ wird dann nämlich automatisch zum vierten Kind, und die Großeltern erhalten 179 Euro statt der geringeren 154 Euro. Damit wird immerhin 25 Euro mehr Kindergeld pro Monat gezahlt. Dieser Kniff funktioniert im Übrigen auch bei einer Trennung vom Ehepartner, wenn man mit seinen drei Kindern zu den Eltern zieht, die ebenfalls noch ein kindergeldberechtigtes Kind beherbergen.

Quelle: §§ 62 ff. EStG


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