Beruflich bin ich für einen Zeitraum von drei Jahren gewechselt. Nun ziehe ich wieder zurück. Sind das auch Umzugskosten?

Zeitraum und Umzugskosten

Das Beziehen und die Aufgabe einer Zweitwohnung im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung stellt jeweils einen beruflich veranlassten Umzug dar. Die Kosten können als Werbungskosten abgesetzt werden.

Quelle: § 9 Abs. 1 Satz 1 EStG; Urteil des Bundesfinanzhofs vom 24.05.2000 VI R 28/97, BStBl 2000 II S. 474


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