Ich bin Gesellschafter und Geschäftsführer einer GmbH und mein Gehalt wird ganz normal versteuert. Kann sich meine Stellung auch negativ auswirken?
GmbH Geschäftsführer und Einkommenssteuer
Der Ausgangsfall: Aufgrund einer Betriebsprüfung wird bei einer Kapitalgesellschaft ein unangemessen hohes Gehalt des Gesellschafter-Geschäftsführers festgestellt und als sog. verdeckte Gewinnausschüttung behandelt. Dies führt zu einer höheren Besteuerung der Kapitalgesellschaft. Die bisher volle Einkommensbesteuerung des Geschäftsführers müsste jedoch hinsichtlich des „überhöhten Teils des Geschäftsführergehalts“ aufgrund der Regelungen des "Halbeinkünfteverfahrens" zu seinen Gunsten geändert werden.
Nach den bisherigen Vorschriften konnte eine Änderung regelmäßig jedoch nicht mehr erfolgen, der unangemessen hohe Gehaltsteil wurde demnach doppelt besteuert. Dieses für den Geschäftsführer unbefriedigende Ergebnis ist aber durch das Jahressteuergesetz 2007 endgültig beseitigt worden.
Quelle: § 3 Nr. 40, § 19, § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG sowie § 8 Abs. 3, § 32a KStG