Das Finanzamt streicht mir immer meine „pauschalen“ Spenden.
Pauschale Spenden
Mit der Eintragung einer pauschalen Spende in die Steuererklärung ohne entsprechenden Nachweis kann man bei der Finanzverwaltung mittlerweile leider nicht mehr punkten. Um einfach nur Steuern zu sparen lohnt sich wegen der immer knapper werdenden Haushaltskassen eine Spende nicht, denn die Ausgabe haben Sie ja getätigt, doch die Steuerersparnis entspricht nur dem persönlichen Steuersatz von rund 25-30 %.
Trotzdem gibt es eine Möglichkeit, das ehrenamtliche Engagement mit dem steuerlich Nutzen zu verbinden: Wenn Sie sich in Sportvereinen engagieren, dann können Spenden auch dann vorliegen, wenn man im Interesse des Vereins Kosten trägt. Dafür gibt es dann auch eine "Spendenquittung". Angenommen, Sie fahren Ihre (und andere) Kinder von einem Fußballauswärtsspiel zum nächsten und haben gegenüber Ihrem Verein einen offiziellen Erstattungsanspruch für die entstandenen Aufwendungen.
Ihr Verzicht auf diesen Anspruch führt dann zur Abzugsfähigkeit des Betrags als Spende. Reden Sie also mal mit den Verantwortlichen Ihres Vereins oder lassen einen neuen Fußball springen, dann steht der Fahrtkostenerstattung und damit der Steuerersparnis bestimmt nichts mehr im Weg.
Quelle: § 10b EStG

