Kann ich Bewirtungskosten steuerlich absetzen?

Bewirtungskosten

Anzeige

Wenn Sie schon einmal versucht haben sollten, die Kosten für die Bewirtung von Geschäftsfreunden steuerlich abzusetzen, dann mussten Sie wahrscheinlich feststellen, dass dieser Versuch ohne eine ausreichende Gaststättenrechnung gescheitert ist. Den Gewerbetreibenden und Freiberuflern werden hier immer mehr Aufzeichnungs- und Nachweispflichten zugemutet. Das ist aber noch nicht alles, denn obwohl die Veranlassung eindeutig geschäftlicher Natur ist, können selbst bei hinreichendem Nachweis nur 70 % der Kosten den Gewinn mindern.

Das Finanzamt rechtfertigt die Abzugsbeschränkung durch die diskriminierende Unterstellung, der Spesenabzug werde missbräuchlich ausgenutzt. Hier muss gegengesteuert werden: Dafür sollten Sie nach vorheriger Rücksprache mit dem Gastwirt die Bewirtungskosten in Mietkosten und in Kosten für Speisen und Getränke aufsplitten. Das lohnt sich insbesondere bei größeren Anlässen. Die Mietkosten für den Besprechungsraum können dann nicht nur zu 70 %, sondern zu 100 % abgesetzt werden.

Quelle: § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 EStG


in Kooperation mit