Ich möchte eine Putzfrau beschäftigen. Worauf muss ich achten?

Putzfrau und Steuern

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Für solche haushaltsnahen Dienstleistungen im Privathaushalt bietet sich eine Beschäftigung im Rahmen eines 400-Euro-Jobs an. Das kostet wenig Aufwand. Informieren Sie sich auf der Internetseite der Minijob-Zentrale. Dort steht ein "Haushaltsscheck" bereit. Die Zentrale zieht dann die zu entrichtenden Pauschalabgaben von Ihrem Konto ein. Das sind 10 % Sozialversicherung, 2 % Pauschalsteuer und 0,1 % Umlage. Tipp: Berechnen Sie den Lohn gleich so, dass in Wirklichkeit Ihre Putzfrau mit den 2 % Pauschalsteuer belastet wird.

Quelle: § 40a Abs. 2 EStG und www.minijob-zentrale.de


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