Ich habe eine Putzfrau auf 400 Euro-Basis eingestellt. Worauf muss ich noch achten?

400 Euro-Basis und Steuern

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Für die haushaltsnahen Dienstleistungen Ihrer Putzfrau wie Kochen, Putzen oder Gartenpflege hält der Fiskus glücklicherweise noch ein Bonbon bereit: Ihre Einkommensteuerlast ermäßigt sich im sog. Haushaltsscheckverfahren um 10 % Ihrer Kosten, maximal 510 Euro. Variante: Sie können auch einen Verwandten beschäftigen, der nicht mit bei Ihnen im Haushalt lebt.

Quelle: § 35a EStG und Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 26.10.2007


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