Kann meine Mutter als Rentnerin und Heimbewohnerin etwas geltend machen?

Heimbewohner

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Sollte Ihre Mutter wegen Ihrer Renteneinkünfte noch eine Steuererklärung abgeben müssen, dann kann sie als Heimbewohnerin auch Kosten als außergewöhnliche Belastungen geltend machen. Heimbewohner bekommen 624 Euro Ermäßigung pro Jahr, ohne pflegebedürftig zu sein. Hinzu kommen dann noch Krankheitskosten und ein Körperbehinderten-Pauschbetrag in Höhe von 310 Euro bis 1.420 Euro, je nach Grad der Behinderung. Ist Ihre Mutter besonders pflegebedürftig, dann erhält sie 924 Euro + 3.700 Euro Pauschbetrag.

Quelle: § 33a Abs. 1 und Abs. 3 EStG sowie 33b EStG


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