Ich nutze meinen betrieblichen Pkw auch für private Fahrten. Auf was muss ich achten?
Pkw und private Nutzung
Für Fahrzeuge des Betriebsvermögens kommt ab 2006 die 1-Prozent-Regel nicht mehr zur Anwendung, wenn die betriebliche Nutzung nicht mindestens 50 % betragen hat. In diesen Fällen ist Behandlung des Fahrzeugs als „gewillkürtes Betriebsvermögen“ nicht mehr möglich, bei der eine betriebliche Nutzung mindestens 10 % betragen muss. Stattdessen sind Sie verpflichtet, den Anteil der Privatnutzung in solchen Fällen anhand geeigneter Aufzeichnungen zu schätzen.
Sie sollten also bereits für das Jahr 2006 Aufzeichnungen in Form eines "vereinfachten Fahrtenbuchs" vorlegen können (Nachweise können z.B. auch die Eintragungen in Terminkalendern, Reisekostenaufstellungen oder auch Abrechnungen gefahrener Kilomter gegenüber den Auftraggebern sein). Die Verwaltung hat hierzu bereits eine umfassende Regelung herausgegeben.Sie nutzen den Pkw privat und beruflich?
Quelle: § 6 Abs. 1 Nr. 4 und § 12 Nr. 3 EStG; BMF-Schreiben vom 07.07.2006, BStBl 2006 I S. 446
