Können Ausgaben für den Besuch allgemeinbildender Schulen als Werbungskosten angesetzt werden?
Schule und Werbungskosten
Der Bundesfinanzhof hat als oberstes deutsches Steuergericht in einem Fall entschieden, in dem es um die Anerkennung von Kosten für den Besuch einer Fachoberschule (Fachabiturprüfung) nach Abschluss einer Lehre ging. Aufwendungen für eine Bildungsmaßnahme können demnach nur dann als Werbungskosten berücksichtigt werden, wenn sie beruflich veranlasst sind (also ein hinreichend konkreter und objektiv feststellbarer Zusammenhang mit künftigen steuerbaren Einnahmen besteht). I
m genannten Streitfall hat das Gericht diesen erwerbsbezogenen Veranlassungszusammenhang verneint, da die Ausbildung eben nicht konkret und berufsbezogen auf eine Berufstätigkeit vorbereitet: Der Besuch einer allgemeinbildenden Schule verschafft kein "Berufswissen". Dass das Abitur die Voraussetzung für die Aufnahme eines Hochschulstudiums ist, das der Steuerpflichtige danach aufnahm, ist nicht von ausschlaggebender Bedeutung.
Quelle: § 9 Abs. 1 Satz 1 EStG; Urteil des Bundesfinanzhofs vom 22.06.2006 VI R 5/04, BStBl 2006 II S. 717