Ich nutze mein Telefon und meinen Internetanschluss auch beruflich. Gibt es Möglichkeiten, Steuern zu sparen?

Telefon, Internet und Steuern

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Bei entsprechender Begründung, z. B. einer Bescheinigung des Arbeitgebers, oder wenn erfahrungsgemäß solche Aufwendungen anfallen, können Sie ohne weiteren Einzelnachweis 20 % des Rechnungsbetrages der Telefonrechnung, maximal aber 20 Euro pro Monat geltend machen. Aus den Rechnungen der letzten drei Monate können Sie ohne viel Mühe den Durchschnittsbetrag für das ganze Jahr errechnen. Wollen Sie aber mehr als 20 Euro angeben, müssen Sie jedes Gespräch einzeln nachweisen.

Quelle: § 9 Abs. 1 Satz 1 EStG und R 33 Abs. 5 LStR 2005


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