Ich fahre sehr weit zu meiner Arbeit und denke ab und zu an einen Umzug dorthin. Ab wann kann ich Kosten für einen eventuellen Umzug ansetzen?
Arbeit und Umzugskosten
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Die Kosten für eine erfolglose Wohnungssuche können auch als Werbungskosten geltend gemacht werden, wenn sich durch die in Aussicht gestellte Wohnung eine Fahrzeitverkürzung von mehr als einer Stunde täglich ergeben würde. Nehmen Sie ein Wohnungsangebot in Augenschein, befinden es aber nicht für gut, sind die entstandenen Fahrtkosten, Telefonkosten und andere anfallenden Kosten als Umzugskosten abziehbar.
Quelle: § 9 Abs. 1 Satz 1 EStG; Urteil des Bundesfinanzhofs vom 23.03.2001 VI R 175/99, BStBl 2001 II S. 585
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