Kann ich eine Zweitwohnung am Arbeitsort von der Steuer absetzen?

Zweitwohnung und Steuern

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Wenn die zweite Wohnung aus beruflichen Gründen bezogen worden ist, etwa weil Arbeitsplatz und Wohnung zu weit auseinanderliegen, können Aufwendungen für die doppelte Haushaltsführung als Werbungskosten geltend gemacht werden. Das sind Fahrtkosten für wöchentliche Familienheimfahrten, Miete und Renovierung, Umzugskosten und Verpflegung für drei Monate.

Tipp: Machen Sie auch Fahrtkosten für die Wohnungssuche geltend. Achtung: Wichtig ist ein eigener Hausstand am Lebensmittelpunkt, der sich aber auch im Haus der Eltern befinden kann.

Quelle: § 9 Abs. 1 Nr. 5 EStG und Urteil des Bundesfinanzhofs vom 14.10.2004, BStBl 2005 II S. 98


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