Ich habe ein altes Haus gekauft und abgerissen, um ein größeres Miethaus darauf zu errichten. Fallen die Abbruchkosten unter den Tisch?

Abbruchkosten

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Die Kosten für den Abriss des vorhandenen Gebäudes auf dem zum Zwecke der Neubebauung erworbenen Grundstück sind nicht sofort abziehbar, sondern rechnen zu den Herstellungskosten des Neubaus, wenn der Abriss des alten Gebäudes Voraussetzung für die Errichtung des neuen Miethauses war. Damit werden die Abbruchkosten nur im Rahmen der Abschreibung (= AfA) angesetzt.

Quelle: § 9 Abs. 1 Satz 1 EStG; Urteil des Bundesfinanzhofs vom 13.12.2005 IX R 24/03, BStBl 2006 II S. 461


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