Kann ich als Arbeitnehmer Versicherungen auch als Werbungskosten geltend machen?
Versicherungen und Werbungskosten
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Das ist möglich. Decken Sie mit Ihrer Versicherung Ihre Berufsrisiken ab, dann sind die Ausgaben Werbungskosten. Beispiel: Sie haben eine Versicherung für Unfälle im Betrieb oder auf dem Weg zur Arbeit abgeschlossen. Wenn Sie dafür keine besondere Versicherungsbescheinigung besitzen, dann erkennt das Finanzamt 50 % an. Tipp: Für den öffentlichen Dienst können Diensthaftpflichtversicherungen abgesetzt werden.
Quelle: § 9 Abs. 1 Satz 1 EStG
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