Ich werde als Hausmeister in einer Schule eingestellt. Mein Arbeitgeber verlangt von mir, dass ich in die Dienstwohnung der Schule ziehe. Kann ich meine Umzugskosten geltend machen?

Dienstwohnung und Umzugskosten

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Ziehen Sie auf Veranlassung Ihres Arbeitgebers um, damit Sie schneller einsatzbereit sind, gehören die Umzugskosten zu den Werbungskosten. Alternativ kann der Arbeitgeber die Ihnen entstandenen Kosten steuerfrei ersetzen.

Quelle: § 9 Abs. 1 Satz 1 EStG; Urteil des Bundesfinanzhofs vom 28.04.1988 IV R 42/86, BStBl 1988 II S. 777


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