Ich wechsele zum wiederholten Male meinen Arbeitsort und ziehe dorthin um. Kann ich nur die normalen Umzugskosten geltend machen?

Arbeitsort und Umzugskosten

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Wenn Sie innerhalb von fünf Jahren wieder aus beruflichen Gründen umziehen, wird der Pauschbetrag für die sonstigen Umzugskosten um 50 % erhöht. Statt 561 Euro bzw. 1.121 Euro für Verheiratete können Sie nun 842 Euro bzw. 1.682 Euro pauschal zum Ansatz bringen. Für jede weitere Person können darüber hinaus pauschal 371 Euro angesetzt werden.

Quelle: § 9 Abs. 1 Satz 1 EStG; Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 05.08.2003, BStBl 2003 I S. 416; § 10 des Bundesumzugskostengesetzes


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