Ich gehe jetzt in Rente, habe aber vorher als Selbständiger jahrelang in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt. Gelten für mich auch die neuen Besteuerungsregeln ab 2005 (Kohortenbesteuerung)?

Kohortenbesteuerung

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Für das Finanzamt ist es gleich, ob Sie als Arbeitnehmer oder als Selbständiger in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben. Das gilt selbst dann, wenn Sie daneben noch Beiträge zu einer weiteren Altersvorsorge gezahlt haben. In diesem Fall konnten Sie wahrscheinlich nicht einmal Ihre anderen Vorsorgebeiträge in voller Höhe steuerminderd geltend machen.

Das Finanzamt unterwirft bei Rentnern, die im Jahr 2007 erstmalig Rente erhalten, einen Anteil von 54 % der Besteuerung. Das ist schon recht happig, soll nach Meinung des Finanzgerichts Schleswig-Holstein aber verfassungsgemäß sein. Weil der Selbständige gegen dieses Urteil Revision eingelegt hat, weil er der Meinung ist, die Beiträge überwiegend aus versteuertem Einkommen geleistet zu haben, sollten Sie in vergleichbarer Position gegen Ihren Steuerbescheid Einspruch einlegen.

Quelle: § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a) Doppelbuchst. b) EStG; Urteil des Finanzgerichts Schleswig-Holstein vom 23.04.2007 Az. 3 K 148/05, Revision X R 15/07


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