Ich bin umgezogen und möchte entsprechende Kosten bei der Steuer absetzen.

Umzug und Steuern

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Der Umzug muss beruflich veranlasst sein. Wenn Sie also von Ihrer Arbeitsstätte wegziehen oder im gleichen Ort umziehen, haben Sie schlechte Karten. Eine berufliche Veranlassung liegt aber vor, wenn die tägliche Fahrtzeitersparnis bei den Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte insgesamt bei mehr als einer Stunde liegt. Dann bekommen Sie in voller Höhe die Transportkosten als Werbungskosten und zusätzlich pauschal 561 Euro, bei Eheleuten sogar das Doppelte, sowie Kinderzuschläge, die pro Kind 247 Euro betragen.

Quelle: § 9 Abs. 1 Satz 1 EStG, Urteil des Bundesfinanzhofs vom 23.3.2001, BStBl 2001 II S. 585, Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 5.8.2003, BStBl 2003 I S. 416


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