Kann ich für andere Kosten außer Renovierungs- Erhaltungs- und Modernisierungsleistungen eine Steuerermäßigung erhalten?

Steuerermäßigung

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Zu den Handwerkerleistungen, für die der Staat die Steuerermäßigung von 20 % der Lohnkosten, max. 600 Euro pro Jahr, gewährt, gehören auch andere anfallende Kosten. So sind die Lohnkosten für die Reparatur oder Wartung von Gegenständen im Haushalt begünstigt, z.B. Waschmaschine, Geschirrspüler, Herd, Fernseher oder PC.

Hierbei ist nur wichtig, dass der Handwerker bestätigt, dass er die Leistung in Ihrem Haushalt ausgeführt hat. Außerdem wird die Steuerermäßigung von 20 % für Kontrollkosten wie Schornsteinfegergebühren und Heizungswartungskosten gewährt.

Quelle: § 35a Abs. 2 Satz 2 EStG, BMF-Schreiben vom 3.11.2006, BStBl 2006 I S. 711


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