Kann sich auch der Kauf eines Gebrauchtwagens lohnen?
Gebrauchtwagenkauf
Das Finanzamt bedient sich bei der Abschreibung von Wirtschaftsgütern sogenannter AfA-Tabellen, in denen der betriebsgewöhnliche Nutzungszeitraum - basierend auf Erfahrungswerten der Finanzverwaltung und der Wirtschaftsverbände - festgelegt ist. So gilt für PKW ein 6-Jahres-Zeitraum. Allerdings sind damit Neuwagen gemeint. Eine Chance also, den Finanzschergen ein Schnippchen zu schlagen, denn Gebrauchtwagen haben eine entsprechend kürzere Nutzungsdauer.
Wenn Sie also nicht übermäßig anspruchsvoll sind und nicht unbedingt immer den neuesten Straßenkreuzer vor der Tür stehen haben müssen, dann können Sie durch den Kauf eines Gebrauchten eine schöne Stange Geld beim Finanzamt sparen. Tipp: Sie erwerben einen gut erhaltenen, z. B. vier Jahre alten Wagen. Da von dessen Nutzungsdauer nur noch ein Rest von zwei Jahren übrig ist, können Sie den Kaufpreis mit 50 % pro Jahr abschreiben. Auf diese Weise kassieren Sie eine Abschreibung von vollen 100 % innerhalb von zwei Jahren.
Hinweis: Sie könnten hier an einen Finanzbeamten geraten, der sich mit dieser einfachen Differenzberechnung der Restnutzungsdauer Ihres Autos nicht anfreunden mag und Sie möglicherweise auf Hinweis 38 der Amtlichen Lohnsteuerhinweise verweist. Hier steht nämlich, dass sechs minus vier nicht unbedingt zwei ergibt, sondern dass man bei einem gebrauchten Fahrzeug die voraussichtliche Restnutzungsdauer schätzen soll. Mit ein wenig Fingerspitzengefühl und dem guten Argument, dass die AfA-Tabellen ab dem Jahr 2001 ja gerade deshalb neu gefasst worden sind, um die Werte an die tatsächlichen Verhältnisse anzupassen, sollten Sie ihren zuständigen Sachbearbeiter jedoch von Ihrer Sichtweise überzeugen können.
Quelle: § 7 EStG