Kann ich die Fahrtkosten absetzen, wenn ich zum Mittagessen nach Hause fahre?

Fahrtkosten und Steuern

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Ab 2007 gibt es nur noch einen steuerlichen Abzug ab einer Entfernung von mehr als 20 km für die einfache Strecke. Diese Einschränkungen gelten aber nicht für Dienstreisen! Und schon haben wir die Schwachstelle gefunden, mit der man selbst nach der Gesetzesänderung noch punkten kann. Das Finanzamt erkennt ja nur eine Fahrt hin und zurück zur Arbeit an. Normalerweise können Sie zusätzlich also keine mittäglichen Fahrtkosten absetzen.

Wenn man also als Angestellter mittags in einer nahe gelegenen Gaststätte isst, soll man das zu 100 % auf eigene Kosten tun. Erklären Sie Ihrem Chef gegenüber doch einfach mal Ihre Bereitschaft, den täglichen Botengang zur Post oder zur Bank zu übernehmen. Wenn Sie im Anschluss gleich in Ihre wohlverdiente Mittagspause gehen, wird Ihr Chef dagegen doch nichts einzuwenden haben.

Auf diese Weise befinden Sie sich auf einer offiziellen Dienstreise, die man mit 30 Cent pro gefahrenen Kilometer in Ansatz bringen kann. Bei 230 Arbeitstagen ergeben sich somit Werbungskosten in Höhe von 690 Euro, also eine Steuerersparnis von mehr als 200 Euro, wenn Ihr persönlicher Steuersatz rund 30 % beträgt. Fahren Sie ohne diese Dienstreisen nur nach Hause zum Essen, bleiben Sie auf den Kosten sitzen.

Quelle: § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG


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