Bekomme ich meine Lohnsteuerkarte gar nicht mehr vom Arbeitgeber zurück?
Arbeitgeber und Lohnsteuerkarte
Anzeige
Nein, seit 2004 sind diese Zeiten sind ein für alle Mal vorbei. Ihr Arbeitgeber übermittelt die Daten per Fernübertragung an das Finanzamt, vernichtet die Lohnsteuerkarte und stellt Ihnen eine Lohnsteuerbescheinigung zur Verfügung. Dieser Ausdruck enthält ein individuelles Ordnungsmerkmal (eTIN), das Sie in die Anlage N eintragen müssen. Von der Gemeinde erhalten Sie aber weiterhin die beim Arbeitgeber abzugebende Lohnsteuerkarte für das kommende Jahr.
Quelle: § 41b EStG
in Kooperation mit