Kann ich als Vermieter einer Immobilie eigentlich auch die Fahrtkosten absetzen, wenn ich dort nach dem Rechten sehe? Welche steuerlichen Möglichkeiten gibt es noch?
Vermieter einer Immobilie
Sie sind Eigentümer einer vermieteten Immobilie und fragen sich, welche Kosten im speziellen als Werbungskosten abgesetzt werden können? In der Tat ein Problem, da die Besitzer eines Mietshauses oft deshalb nicht alle Kosten geltend machen, weil es im Formular der Finanzverwaltung mangels Ausfüllspalte gar keine Hinweise darauf gibt.
Lassen Sie sich von uns hier ein kleines bisschen auf die Sprünge helfen, wie man schnell ein paar Euro Werbungskosten zusammenbekommt. Sie können Fahrten mit Ihrem PKW geltend machen, zum Beispiel wenn Sie das Haus kontrollieren, die Wohnung beim Auszug von den Altmietern abnehmen oder wenn Sie sich mit den Mietern besprechen müssen. Anteilig können auch die Ausgaben für eine Bohrmaschine, Werkzeug, Telefonkosten, Porto, Schreibmaterial, Streusalz und ähnliches hinzukommen.
Wenn Sie einen Rasenmäher erwerben, den Sie überwiegend für das vermietete Objekt verwenden, können Sie auch diesen sofort und in voller Höhe als Werbungskosten absetzen, wenn die Kosten einen Nettobetrag von 410 (Grenze für die sog. Geringwertigen Wirtschaftsgüter) Euro nicht überschreiten. Bei einer höheren Summe würde das Finanzamt die Kosten allerdings auf die Jahre der voraussichtlichen Nutzbarkeit verteilen.
Hinweis: Ab 2008 haben sich zwar die Regelungen zum Geringwertigen Wirtschaftsgut geändert. Die Neuregelung betrifft aber nur Betriebsinhaber und sind auf die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit oder auch Vermietung und Verpachtung nicht übertragen worden. Hier bleibt also alles wie gehabt.
Quelle: § 9 Abs. 1 Satz 1 EStG in Verbindung mit § 21 EStG