Kann ich meine Steuerlast für das alte Jahr noch schnell mindern?
Steuerlast
Als Mietshausbesitzer haben Sie die Möglichkeit, zum Jahresende größere Aufwendungen für Reparaturen für den Erhalt Ihres Hauses auszugeben; etwa ein Dach zu erneuern oder eine bessere Zentralheizung einbauen zu lassen. Schwierig ist aber fast immer, einen Handwerker zu finden, der eine größere Erhaltungsmaßnahme noch bis zum Jahresende ausführen kann.
Wie wäre es also, wenn Sie dem Handwerker zumindest den Auftrag für die Reparatur erteilen und ihm noch bis zum Jahresende einen Vorschuss zahlen? Ist das Dach für eine Erneuerung reif, zahlen Sie z. B. 10.000 Euro an den Dachdecker. Wenn Sie ihn nicht so gut kennen, sollten Sie aber vorher Referenzen einholen. Der Vorschuss drückt Ihre Steuerlast für das alte Jahr bei einem angenommenen Steuersatz von 30 % um 3.000 Euro.
Quelle: § 9 Abs. 1 Satz 1 EStG, § 11 Abs. 2 Satz 1 EStG