Kann ich die Verluste beim Verkauf von Jahreswagen steuerlich geltend machen?
Jahreswagen und Steuern
Eine steuerliche Anerkennung der Verluste würde nur bewirken, dass diese Verluste mit Gewinnen aus anderen Veräußerungsgeschäften verrechenbar wären, also z.B. bei Gewinnen aus Aktienverkäufen innerhalb der Spekulationsfrist. Die Finanzverwaltung stellt sich aber bisher auf die Hinterbeine und lehnt eine Anerkennung der Verluste ab. Sollten Sie Verluste aus dem Verkauf von Jahreswagen haben, machen Sie diese in der Anlage SO geltend und verweisen das Finanzamt auf das Revisionsverfahren beim Bundesfinanzhof mit dem Aktenzeichen IX R 29/06. Vielleicht erkennt der Bundesfinanzhof die Verlustverrechnungsmöglichkeit an.
Quelle: §§ 22 Nr. 2 i. V. m. § 23 Abs. 1 Nr. 2 EStG; Urteil des FG Hessen vom 25.04.2006 12 K 594/03, Revision beim Bundesfinanzhof IX R 29/06