Das Finanzamt hatte mir mein Arbeitszimmer bisher anerkannt. Auf was muss ich ab 2007 achten?
Arbeitszimmer und Finanzamt
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Ab 2007 sind Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer nur noch dann abzugsfähig, wenn dort der Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit liegt. Die laufenden Aufwendungen für Ihr Arbeitszimmer können Sie daher zukünftig nicht mehr absetzen. Ausgaben für Arbeitsmittel wie etwa Regale, einen Schreibtisch oder Computer können jedoch weiterhin als Werbungskosten geltend gemacht werden
Quelle: § 4 Abs. 5 Nr. 6b EStG und § 9 Abs. 5 EStG sowie § 9 Abs. 1 Nr. 6 EStG; Urteil des Bundesfinanzhofs vom 06.10.2004 VI R 27/01, BStBl 2004 II S. 1071
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