Ich habe die Schule beendet und bewerbe mich um einen Ausbildungsplatz. Was ist mit meinen Kosten?
Ausbildungsplatz und Steuern
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Wenn Sie auf der Suche nach einem Ausbildungs- oder einem neuen Arbeitsplatz sind, werden Ihre Ausgaben für Fotokopien, Fotos oder Fahrten als "vorweggenommene" Werbungskosten betrachtet. Selbst wenn sich das nicht gleich im ersten Jahr auswirkt, weil Sie vielleicht noch gar keinen oder einen zu niedrigen Arbeitslohn bezogen haben, dann bleiben Ihnen die Ausgaben für die kommenden Jahre erhalten.
Tipp: Kosten für schriftliche Bewerbungen können bei ausreichender Glaubhaftmachung auch geschätzt werden. Geben Sie hier verwendete Bewerbungsmappen an, dann sind die Beträge deutlich höher.
Quelle: § 9 Abs. 1 Satz 1 EStG und Urteil des Finanzgerichts Köln, Az 7 K 932/03
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