Wie wird eine BU-Rente steuerlich behandelt?
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Entscheidend ist daher zum Zeitpunkt des Rentenbeginns die Frage, wie viele Jahre Leistungsdauer noch verbleiben.
Beispiel:
Wenn im 50. Lebensjahr ein BU-Fall eintritt und eine Rentenlaufzeit bis zum 65. Lebensjahr vereinbart wurde, ist die verbleibende Restlaufzeit 15 Jahre. Der Ertragsanteil beträgt dann 16%, d.h. dieser Anteil der Rente wird der Steuer unterworfen.